E-Fatbike für 2 Personen
Bei einem E-Fatbike für 2 Personen hängt alles an einem einzigen Bauteil: einer verlängerten Sitzbank, oft Bananensattel genannt, die die Sitzfläche des Fahrers bis über das Hinterrad hinaus weiterführt. Sie, und nicht die Motorleistung, entscheidet darüber, ob eine zweite Person überhaupt mitfahren kann.
In Deutschland regelt § 21 Abs. 3 StVO die Personenbeförderung auf dem Fahrrad: Grundsätzlich darf niemand mitgenommen werden, ausgenommen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf besonderen Sitzen durch mindestens 16 Jahre alte Personen. Fahrräder, die baulich für die Beförderung mehrerer Personen bestimmt sind, fallen nicht unter dieses Verbot. Eine lange Sitzbank allein genügt dafür nicht: Maßgeblich ist, ob der Hersteller die Mitnahme einer zweiten Person ausdrücklich freigibt. Offen bleibt auch, wo der Mitfahrer die Füße abstützt — die Datenblätter dieser Auswahl dokumentieren diesen Punkt nicht, prüfe ihn deshalb auf den Produktfotos. Drei Modelle tragen diese Sitzbank: das CAVET Longtail, das CAVET Air Scrambler und das ENGWE M1.
Auf einem E-Fatbike für 2 Personen wiegen zwei Erwachsene mehr als das Doppelte des Fahrers allein, und das weit hinten. Der Vorderbau wird leichter, die Lenkung wirkt bei niedriger Geschwindigkeit schwammig, und du solltest geradeaus anfahren. Der Bremsweg verlängert sich deutlich, die Hinterradbremse muss früher zum Einsatz kommen. Der lange Radstand dieser Rahmen spielt dagegen der Geradeauslaufstabilität in die Hände. Am stärksten profitiert davon der verlängerte Rahmen vom Typ Longtail.
Kein Datenblatt dieses Sortiments nennt eine zulässige Zuladung oder eine zu zweit gemessene Reichweite, und hier wird nichts an ihrer Stelle behauptet. Eine verdoppelte Masse erhöht zwangsläufig den Verbrauch, vor allem am Berg und beim Anfahren. Kette, Bremsbeläge und die hinteren Speichen verschleißen ebenfalls schneller. Eine Kontrolle der hinteren Speichenspannung nach den ersten Wochen zu zweit ist eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme. Rechtlich muss das Rad seinen Pedelec-Status behalten, auch die Modelle mit Retro-Silhouette aus diesem Sortiment.
§ 21 Abs. 3 StVO verbietet die Personenbeförderung auf dem Fahrrad grundsätzlich; erlaubt bleibt die Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr auf besonderen Sitzen. Ausgenommen sind Fahrräder, die baulich für die Beförderung mehrerer Personen bestimmt sind. Kläre deshalb vor dem Kauf, ob der Hersteller die Mitnahme ausdrücklich freigibt.
Die StVO verlangt bei Kindersitzen, dass die Füße nicht in die Speichen geraten können. Unabhängig davon ist ein Mitfahrer ohne Aufstützung instabil und behindert das Treten: Das ist ein Sicherheitspunkt, auch wo keine ausdrückliche Pflicht besteht.
In Deutschland gibt es auf dem Fahrrad und auf dem Pedelec keine Helmpflicht, weder für den Fahrer noch für den Mitfahrer. Empfohlen ist er trotzdem: Wer hinten sitzt, sitzt höher, hat keinen Lenker und fängt einen Sturz schlechter ab.
Rechtlich nicht automatisch: Entscheidend ist, ob das Fahrrad baulich für zwei Personen bestimmt und vom Hersteller dafür freigegeben ist. Praktisch braucht es zusätzlich eine echte Sitzlänge, Aufstützpunkte für die Füße und einen für die Last ausgelegten Rahmen.
Zwangsläufig, denn der Motor bewegt eine deutlich größere Masse, und der Abstand wächst am Berg und bei jeder Beschleunigung. Zu zweit gemessene Werte veröffentlicht keiner dieser Hersteller.
Eine verlängerte Sitzbank belegt genau den Platz, auf dem sonst ein Gepäckträger sitzt, was die Montage eines klassischen Sitzes in der Regel unmöglich macht. Für ein kleines Kind bleibt ein von vornherein dafür vorgesehenes Rad die einzige sichere Lösung.